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   OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06   

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OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06 (https://dejure.org/2006,34832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.07.2006 - 5 U 476/06 (https://dejure.org/2006,34832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 5 U 476/06 (https://dejure.org/2006,34832)
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  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 115/00

    Herausgabe von Nutzungen eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06
    Insbesondere ist das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, dass bestandskräftige Zuordnungsbescheide nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auch die Zivilgerichte binden ( BGH, Urteil vom 23.02.2000, Az. III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100 ff.; Urteil vom 21.09.2001, Az. V ZR 115/00 = VIZ 2002, 50).

    Auch der Bundesgerichtshof nimmt ohne weiteres an, dass die Besitzerlangung an im Volkseigentum stehenden Grundstücken im Zuge der Wiedervereinigung unentgeltlich erfolgt ist (BGH, Urteil vom 21.09.2001, a.a.O.).

    Die Vorschrift gibt dem Verfügungsberechtigten gegenüber dem Eigentümer aber kein materielles Recht zum Besitz (BGH, Urteil vom 21.09.2001, a.a.O.; Urteil vom 18.07.2003, Az. V ZR 275/02 = NZM 2003, 912).

    Nutzungen in diesem Sinne sind auch die von der Klägerin gezahlten Mieten (BGH, Urteil v. 21.09.2001, a.a.O.).

  • LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.02.2006, Az. 15 O 3093/05, abgeändert und die Beklagte verurteilt, weitere 5 648, 21 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2005 an die Klägerin zu zahlen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 08.02.2006, Az. 15 O 3093/05, wird die Beklagte verurteilt, weitere 5 648, 21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 29.01.2005 an die Klägerin zu zahlen.

    das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.02.2006, Az. 15 O 3093/05, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06
    Die Vorschrift gibt dem Verfügungsberechtigten gegenüber dem Eigentümer aber kein materielles Recht zum Besitz (BGH, Urteil vom 21.09.2001, a.a.O.; Urteil vom 18.07.2003, Az. V ZR 275/02 = NZM 2003, 912).

    Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.07.2003, Az. V ZR 275/02 = NZM 2003, 912 m.w.N.) ausgeführt hat, unterlag der Anspruch aus § 988 BGB vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes der Regelverjährung des § 195 BGB a.F. Eine andere Sichtweise ist vorliegend nicht etwa deshalb geboten, weil es, anders als im zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs, um die Rückabwicklung des zwischen den Parteien bestehenden Mietverhältnisses geht.

  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06
    Insbesondere ist das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, dass bestandskräftige Zuordnungsbescheide nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auch die Zivilgerichte binden ( BGH, Urteil vom 23.02.2000, Az. III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100 ff.; Urteil vom 21.09.2001, Az. V ZR 115/00 = VIZ 2002, 50).
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